Veranstalter der angebotenen Programme ist Karolina Lange-Gasteiger, Aiblinger Straße 93, 83075 Bad Feilnbach.
Zur Teilnahme am Programm ist jeder berechtigt, der die ausgeschriebenen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, gesund ist und nicht unter Einfluss von Alkohol und Drogen steht. Die mit der Leitung betraute Person ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzung nicht erfüllt, ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Preises.
Altersbeschränkungen ergeben sich für die einzelnen Veranstaltungen aus den jeweiligen Ausschreibungen.
Anmeldungen sind schriftlich, mündlich oder fernmündlich an den Veranstalter zu richten. Der Anmeldende steht für die Vertragsverpflichtungen aller Teilnehmer wie für die eigene Verpflichtung ein. Mit der Anmeldung bietet der Anmeldende den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag gilt seitens des Veranstalters als angenommen, wenn dieser eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung übermittelt. Reservierungen von Veranstaltungen werden, sofern sie mehr als zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn getroffen werden, für zwei Wochen aufrecht erhalten. Geht bis dahin keine verbindliche Anmeldung seitens des Anmeldenden ein, ist die Reservierung hinfällig. Wird ein Gutschein für eine Veranstaltung erworben, und ist dem Angebot kein anderslautender Geltungszeitraum hinzugefügt, so gilt ein erworbener Gutschein für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum. Wird auf dem Gutschein eine anderslautende Regelung getroffen, so gilt diese.
Die Zahlungsfrist beträgt 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf das jeweils genannte Konto, muß aber in jedem Fall, auch bei kurzfristiger Anmeldung, vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben sein. In bestimmten Fällen kann Barzahlung vor Ort, vor Veranstaltungsbeginn, vereinbart werden.
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben der einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen und von der Anmeldenden gewünscht werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
Soweit nicht anders vereinbart, ist für An-und Abreise sowie für Transportkosten während der Veranstaltung selbst aufzukommen.
8.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht willkürlich herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht gefährden.
8.2 Für alle Veranstaltungen, Aktivitäten und Verleihgebühren gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten bei Vertragsabschluss.
8.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den bestätigten Preis zu erhöhen, wenn sich Kosten für bestimmte Leistungen erhöhen und die Umstände für diese Erhöhung außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen. In diesem Fall wird der Veranstalter den Anmeldenden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn informieren.
9.1 Der Anmeldende kann ohne Kosten bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zurücktreten. Bei einem Rücktritt bis zum 8.Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt, bei Rücktritt vom 3.Tag bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des Gesamtbetrages fällig, bei Rücktritt am Veranstaltungstag berechnen wir 100%. Bereits bezahlte Gutscheine können nicht zurückerstattet werden, auch nicht bei nicht fristgerechter Termineinlösung.
9.2 Bei Umbuchungen, Veränderungen der Teilnehmerzahl usw. verhält sich der Sachverhalt wie in Ziffer 9.1
10.1 Der Veranstalter kann bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn durch begründete Absagen vom Vertrag zurücktreten.
10.2 Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung einer Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten.
10.3 Der Veranstalter kann ohne Wahrung einer Rücktrittsfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Vertragspartner in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.4 Der Veranstalter kann ferner sofort ohne Wahrung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn der Anmeldende bei Veranstaltungsbeginn unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder dieses während der Veranstaltung konsumiert.
10.5 In den Fällen 10.3 und 10.4 ist der volle Veranstaltungspreis an den Veranstalter zu entrichten.
Wetterbedingte Absagen der Veranstaltung liegen ausschließlich im Ermessen des Veranstalters. Bei Nichtdurchführung des gebuchten Programmes bieten wir Ihnen ein gleichwertiges Ausweichprogramm oder einen Ersatztermin an.
Entstehen bei einer Erlebnisveranstaltung Fotos, so gelten – sofern es keine anderslautende Regelung gibt – folgende Nutzungsrechte:
12.1. Der Teilnehmer darf die von ihm angefertigten Fotos uneingeschränkt im nichtkommerziellen Rahmen nutzen und Veröffentlichen. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um die Quellen Angabe des Veranstalters.
12.2. Der Veranstalter und Fotograf darf das entstandene Bildmaterial für eigenwerbliche Zwecke nutzen und Veröffentlichen. Des Weiteren dürfen Veranstalter und Fotograf das Bildmaterial für Ausstellungen benutzen und Veröffentlichen. Der Teilnehmer gibt in Sinne des „Rechtes am eigenen Bildes“ mit Teilnahme an der Erlebnisveranstaltung sein entsprechendes Einverständnis.
13. Gewährleistung, Haftung, Mitwirkungspflicht
13.1 Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Anmeldende innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich Abhilfe verlangen. Hierbei finden die Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches ihre Geltung.
13.2 Die Anmeldung von Ansprüchen sowie die Verjährung entnehmen sie bitte auch den bürgerlichen Gesetzbuch.
13.3 Für mitgebrachte Gegenstände und Kleidungsstücke wird keine Haftung übernommen
Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Veranstaltung auf eigene Gefahr.
Verlorenes oder beschädigtes Material ist zu Lasten des Entleihers zu entrichten.
Karolina Gasteiger, Kreissparkasse Miesbach, IBAN
Gerichtsstand ist das Amtsgericht München
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. der vorstehenden allg. Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.